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Neue
Einladung zur Delegiertenversammlung
Hiermit wird zur außerordentlichen Delegiertenversammlung gemäß § 12 unserer Satzung für
Samstag, den 25.05.2024 – 10.00 Uhr
In unserem Vereinsheim eingeladen.
T a g e s o r d n u n g
1. Top 1 Begrüßung durch den Vorsitzenden/Versammlungsleiter
Top 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit / Anwesenheit
Top 3 Bekanntgabe der Tagesordnung durch den
Vorsitzenden/Versammlungsleiter
Top 4 Abstimmung über Abwahl Vorstandsvorsitzender/
Stellvertreter
Top 5 Wahl der Wahlkommission
Top 6 Bekanntgabe und Vorstellung der Kandidaten für den
geschäftsführenden Vorstand
Top 7 Neuwahl Vorstandsvorsitzender / Stellvertreter
Top 8 Bericht der Wahlkommission und Wahl
Top 9 Diskussion eingereichte Themen
Die sich zur Wahl stellenden Mitglieder bitten wir, Ihre Kanditatur schriftlich, eine Wocher vor der Delegiertenversammlung, einzureichen.
Anträge der Mitglieder an die Delegiertenkonferenz sind mindestens 8 Tage vor Termin beim Vorstand einzureichen. Anträge die aus der Versammlung gestellt werden, sind zu behandeln, wenn sie von mindestens einem Drittel der anwesenden Delegierten unterstützt werden.
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in diesem Jahr wieder Pflanzenverkauf:
am: 04.05.2024- gegen 10.00 Uhr
auf unseren Festplatz
Halle, 12.03.2024
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AMTGERICHT STENDAL - Schreiben vom 01.02.2024
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 14.10.2023 sowie sämtliche Beschlüsse, somit auch die Abwahl wurden vom Amtsgericht Stendal für ungültig erklärt. Auch eine außerordentliche Versammlung muss mit einer Frist von 6 Wochen angekündigt werden.
Hr. Erling wurde dem entsprechend auch nicht vom Amtsgericht Stendal als komm. VORSITZENDER bestellt !
Der Vorstand besteht weiterhin wie 2022 gewählt.
Meldet euch über das Kontaktformular dieser Seite, wir sind gern für euch da, natürlich auch persönlich in unserem Verwaltungsbüro zu den Sprechzeiten.
Aktuelle Mail-Adresse Verwaltungsbüro: Info.sono@aol.com
(Frau Noske)
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Aktuelle Änderungen
Änderungen ab dem Jahr 2023:
- Alle Pflegeverträge (auch mündliche) laufen zum 31.12.2022 aus und können bei der Rechnungs Abholung im Januar 2023 neu abgeschlossen werden.
- Die Kosten für nicht geleistete Pflichtstunden erhöhen sich lt. Beschluss auf 20,- Euro pro Stunde
- Bei nicht Zahlung erfolgt die Abstellung von Strom und Wasser
- Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen weiterhin bei Rechnungsabholung im Büro beglichen werden.