Beschluss zur Mitgliederversammlung 2023

 

Jedes Mitglied, welches zu der Strom/Wasser Ablesung nicht anwesend war und davor keine Zählerstände eingereicht hat, wird bei der Abrechnung geschätzt 

‐------‐--‐-----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Beschluss: Oktober 2022

 

Jeder Neupächter ist verpflichtet bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 Euro zu leisten 

 ‐-----‐-----------------------------------------

Beschluss Vorstands-und

erweiterte Vorstandsvorsitzung vom 05.06.2021

 

Auf Grund mehrerer Beschwerden über die Aufstellung der Trampoline in den Kleingärtenparzellen, wurde beschlossen, dass keine Trampoline mehr aufgestellt werden dürfen.

Mittlerweile gibt es auch reichlich Beschwerden über Pools...es wird einfach keine Rücksicht auf andere Gartenfreunde genommen. Teils spielt es sich ab wie in einem Freibad, so dass einige Pächter statt ihren Garten zu genießen,  nach Hause fahren, weil sie es nicht mehr aushalten.

Auch Pools sind eigentlich nicht erlaubt und in manchen Gartenanlagen laut Bundeskleingartengesetz grundsätzlich untersagt. Es wird derzeit noch geduldet. Das sollte endlich Jedem Bewusst werden.

 

Entschuldigt vorab bitte die harten Worte, aber so kann es nicht weiter gehen, dass hier einige Pächter machen was sie wollen, weil  sie der Meinung sind, dass es ihr Garten ist. Genau das ist er eben NICHT.

 

Die bereits aufgestellten Trampoline sowie fest verbauten Spielhäuser, welche nach nochmaliger Rücksprache des Stadtverbandes in einer gepachteten Parzelle verboten sind und eh ohne Baugenehmigung und Zustimmung des Vorstandes aufgebaut wurden, sind bitte bis Ende dieser Saison 2021aus der Parzelle zu entfernen.

 

Es ist leider so, wir haben das Bundeskleingartengesetz nicht selbst erfunden und wußten von diesen Baulichkeiten nichts. Uns liegt nicht ein einziger Antrag vor!

 

Sandkästen, kleine Plastik-Rutschen- u. Plastik-Spielhäuser, kleine zusammenklappbare Trampoline, die jederzeit sichergestellt werden können und auch müssen, sind erlaubt.

 

Für unsere junge Generation mit Kindern, haben wir extra einen neuen schönen Spielplatz in unserer Gartenanlage angespart und gebaut. Das hat keine Gartenanlage! Aber das reicht nicht...

 

Auch Kinder lernen gern wo- wie- was- ??? an Obst und Gemüse wächst und puddeln gern mal mit.

 

Dazu noch einmal zum Verständnis:

 

Es geht nicht nur um die Kinder, sondern um die Gemeinnützigkeit und Erhalt unseres Gartenvereines.

 

Viele Pächter verstehen überhaupt nicht mehr, was derzeit in unserer Gartenanlage passiert...

 

Muss ein Kleingartenpächter Obst und Gemüse anbauen? Ja…

 

Der Hintergrund lt. Bundesgericht:

 

Ja, ein reiner Ziergarten mit Grillplatz, Häuschen, Rasen und Sträuchern entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung, genauso wenig wie ein Pool und eine Spielwiese für Kinder auf einer überwiegenden Rasenfläche.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Kleingärtner auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anbauen und auf einem Drittel der Fläche Blumen, Stauden und Sträucher (Az. III ZR 281/03).

Ein Drittel bleibt für die Erholung, was in den meisten Fällen schon die Laube, Schuppen und Terrassen abdecken.

 

Diese sogenannte Fruchtquote überprüft der Vorstand des Vereins.

Unterschreiten zu viele Parzellen diese Quote, fällt der Verein nicht mehr unter den Schutz des Bundeskleingartengesetzes.

 

Der Eigentümer des Grundstücks, oft die Kommune, Kirche oder Deutsche Bahn, kann dann den Verein kündigen.

 

Das hat nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun...

 

Pächter, welche Trampoline, Spieltürme -u. Häuser, teils schon ganze Spielplätze in den Vordergrund eines Pachtgartens zur kleingärtnerischen Nutzung stellen, gefährden leider unsere Gemeinnützigkeit.

 

Wenn wir Diese, durch die Uneinsichtigkeit einiger Pächter verlieren, ist Schluss mit unseren Gartenverein.

 

Das ist ganz sicher nicht im Interesse des Vorstandes und der vielen Pächter, die sich an das Bundeskleingartengesetz, Satzung, Gartenordnung und Beschlüsse, die ganzen Jahre gehalten haben.

 

Wir als geschäftsführender Vorstand mit einer wahrscheinlich unterschätzten Verantwortung, müssen dann REDE und ANTWORT stehen, weshalb wir DIES oder JENES auf der Gartenparzelle zugelassen haben und wer ist Schuld, wenn uns Sank Antonii den Verein kündigt - Der Vorstand…(nicht die uneinsichtigen Pächter)

 

Wir lassen uns auch nicht mit einer Kündigung des Pachtvertrages drohen! Wer gehen will muss halt gehen, wenn nicht schon vorab, wegen Verstöße, vom Vorstand gekündigt wird. Es warten mittlerweile genug Andere auf einen Garten...

 

Wir verweisen außerdem noch einmal auf die Rahmen-Bauordnung des Stadtverbandes der Gartenfreunde e.V. Halle/Saale, in einem Kleingartenverein !

 

Es wird und wurde auffallend überall gebaut und das ohne Bauanträge und Zustimmung des Vorstandes. 

 

Daher sind wir jetzt gezwungen, verstärkt mit Unterstützung unserer Spartenverantwortlichen und der Baukommission, Kontrollen durchführen  und ggf. durch Abmahnungen, unsere Kleingartenanlage und Parzellen, entsprechend des erlaubten Zustandes, wieder herstellen zulassen. 

 

Danke für Eure Mitarbeit, Rücksichtsnahme und Verständnis 

 

Jan Noske 

Vorstandsvorsitzender 

 

-----------------------------------------------

Beschluss der Mitgliederversammlung 2020

 

Paragraph 12 unserer Satzung

(alte Version) §12 Die Delegiertenversammlung

Der Delegiertenversammlung obliegt:

  • Die Satzungsänderung;
  • Der Erlass von Ordnungen, die das Verhalten innerhalb des Vereins regeln;
  • Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes für 4 Jahre.

(neue Version) §12 Die Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt:

  • Die Satzungsänderung;
  • Der Erlass von Ordnungen, die das Verhalten innerhalb des Vereins regeln;
  • Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes 
  • sowie komplette zeitgemäße Überarbeitung unserer Satzung.
  • und weitere Paragraphen, wie in der Mitgliederversammlung beschlossen

Die Neuwahl des Vorstandes, für die nächsten 4 Jahre, findet im März 2022 statt.

 

Beschluss vom 30.06.2018

 

Unsere Mitgliederversammlung hat entschieden:

- S t r o m a b s t e l l u n g -

In der Zeit vom 01.11 bis 28.02 des Jahres wird der Strom in unserer Anlage über die Wintermonate abgestellt.

Dies ist eine mit page4 erstellte kostenlose Webseite. Gestalte deine Eigene auf www.page4.com